Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen
unkompliziert I schnell I zuverlässig
Ob Sie nun einer „kleinen“ selbständigen Tätigkeit nachgehen oder ein großes Unternehmen verantwortlich leiten – eines bleibt am Jahresende immer zu tun: die Gewinnermittlung oder der Jahresabschluss ist zu erstellen und anschließend gegebenenfalls auch im elektronischen Bundesanzeiger zu hinterlegen oder zu veröffentlichen.
Von all diesen Tätigkeiten können wir Sie entlasten/befreien und machen das nicht nur effizient und rechtssicher sondern auch tatsächlich gerne, weil wir unseren Beruf nicht nur zum Broterwerb sondern auch mit Freude ausüben – auch wenn das manchem schwerfällt zu glauben.
Und dabei ist es nicht zwingend Voraussetzung, dass wir für Sie im Laufe des Jahres auch die (Lohn- und) Finanzbuchführung erledigt haben. Wir erledigen diese Tätigkeiten auch für Einzelpersonen oder Unternehmen, die ihre Buchhaltung unterjährig selbst erstellen.